Feed and Fun

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Feed and Fun - Simona Severin


Der Heimtierservice Simona Severin, im Folgenden mit Feed and Fun benannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Haustierbetreuung (Kleintiere) innerhalb der gewohnten Umgebung der Tiere (Haus, Wohnung der Tierhalter). Für diese Tätigkeit ist ein Vertrauen der beiden Vertragspartner von großer Bedeutung. Jeder Auftrag ist zudem individuell auf das einzelne Tier abgestimmt.


1. Vertrag
Die Feed and Fun übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache (Betreuungsvertrag) die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum.

2. Umfang
Die individuell abgestimmten Tätigkeiten zur Betreuung des/der Tiere/s sowie zusätzliche Tätigkeiten, welche bei Abwesenheit des Tierhalters ausgeführt werden sollen
( Briefkastenentleerung, Blumen wässern), werden im Betreuungsvertrag festgehalten.

3. Erbringung der Leistung
Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Leistungen werden grundsätzlich im Haustand des Tierhalters bzw. von diesem aus (Gassi gehen, Tierbetreuung) erbracht. Zeitangaben, Art und Kosten der Dienstleistung sind im Vertrag geregelt.

3a .Höhere Gewalt 

wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen,deren Beseitigung unmöglich ist,entfällt die Leistungspflicht.

4. Material
Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tierbetreuung bereit, insbesondere Futter, Wasser, Medikamente, Hundeleinen, Hausschlüssel, Einstreu. Eventuell notwendige Kosten für Beschaffung werden an den Tierhalter weiter gegeben.

5.Sorgfaltspflicht
Die Feed and Fun übernimmt die Betreuung der ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Können. Dazu ist es erforderlich, dass der Tierhalter alle notwendigen Informationen zur Pflege und Versorgung der Feed and Fun mitteilt. Der Tierhalter versichert außerdem, dass das zu betreuende Tier, welches außerhalb der Wohnung/Haus des Tierhalters geführt wird (Gassi), alle notwendigen Impfungen besitzt sowie eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Impfunterlagen sind vorzuweisen. Besteht keinerlei Versicherung für das Tier haftet alleine der Halter bei eventuellen Schäden, die vom Tier verursacht wurden.

6. Angabe über Verhalten
Der Tierhalter verpflichtet sich, alle Angaben über Verhaltensauffälligkeiten des Tieres ( Weglaufen, Beißen, Verhalten gegenüber anderen Tieren) der Feed and Fun mitzuteilen. Der Tierhalter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden im vollen Umfang. Die Feed and Fun behält sich das Recht vor, auffällige, beißwütige Tiere nicht zu betreuen.

7. Gesundheit des Tieres
Die Feed and Fun übernimmt keine Gewähr für die Gesundheit des Tieres. Er wird für die Gesundheit des Tieres die in seinem Rahmen bestmögliche Pflege und Behandlung gewähren. Sollte das Tier erkranken, wird der nach Angabe des Tierhalters bestimmte Tierarzt/Tierheilpraktiker aufgesucht. Sollte dies nicht möglich sein, bestimmt die Feed and Fun einen Tierarzt zur Behandlung bzw. versorgt das Tier nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten. Der Tierhalter übernimmt die dabei entstehenden Kosten.

8. Tod des Tieres
Die Feed and Fun übernimmt keine Haftung bei Versterben des Tieres.

9. Freilauf
Hunde werden beim Freilauf grundsätzlich an der Leine gehalten. Werden andere Absprachen mit dem Tierhalter getroffen, so übernimmt dieser die eventuell möglichen Risiken und Kosten bei Schäden.

10. Rechnung
Rechnungsbeträge zur Tierbetreuung sind am Ende des Betreuungszeitraumes bei Übergabe in bar zu begleichen, bei Rechnungsstellung mit Banküberweisung innerhalb einer Woche nach Erhalt.

11. Datenschutz
Die Feed and Fun verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Tierhalters, insbesondere über Gegebenheiten im Hausstand des Tierhalters. Dies gilt nicht für den Fall eines Tierarztbesuches oder eines Versicherungsfalles im Notfall. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt. Die Feed and Fun gewährt keinem Dritten Zutritt zum Hausstand de Tierhalters.

12. Betreuungsverlängerung
Sollte der Tierhalter über den vereinbarten Termin der Betreuung hinaus sein Tier nicht übernommen haben, wird von der Feed and Fun die Betreuung auf Kosten des Tierhalters weitergeführt.

13. Stornierung
Eine vertraglich vereinbarte Betreuung wird ab Stornierung 24 Stunden vor Beginn mit 50 % der Betreuungskosten berechnet. Dienstleistungen, welche aufgrund von Gegebenheiten Dritter nicht ausgeführt werden können ( Tierarzt nicht da, o.ä.) werden voll berechnet.

14. Ansprechpartner
Die Feed and Fun kann im Falle von Krankheit o.ä. einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens als zur Vorstellung mit der Pflege des Tieres beauftragen. Ebenso kann der Tierhalter eine andere Person mit der Übergabe/Übernahme des Tieres anweisen. Der Tierhalter verpflichtet sich, Angaben über Erreichbarkeit während seiner Abwesenheit zu hinterlassen.

15. Wertgegenstände
Der Tierhalter trägt dafür Sorge, dass in seinem Hausstand alle Wertgegenstände unter Verschluss genommen werden. Für Verluste haftet die Feed and Fun nicht.

16. Ablehnung
Die Feed and Fun hat das Recht Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Die Feed and Fun befördert und betreut keine Hunde, welche als gefährliche Hunde eingeordnet werden.

17. Rücktrittsrecht
Bei außerordentlichen Gründen, wie Unehrlichkeit, Unsauberkeit, unzumutbares Verhalten einer beider Vertragsparteien kann vom Vertrag fristlos zurück getreten werden.

18. Schlussbestimmungen
Es gelten die Gesetze nach dem BGB sowie dem Tierschutzgesetz. Bei Unwirksamwerden eines Bestandteils dieser AGB ist der übrige Teil weiterhin gültig.
Preise werden laut aktueller Gebührenübersicht bzw. im Vertrag geregelt.

Im April 2008